Ansgar Mayr MdL

Filterstaubhalde in Wössingen: Ansgar Mayr fordert umfassende Aufklärung

Landtagsabgeordneter bringt Kleine Anfrage an die Landesregierung ein – mögliche Auswirkungen auf Grundwasser, Boden und Luft sowie Zeitplan der Sicherungsmaßnahmen im Fokus

Die Situation rund um die Filterstaubhalde im ehemaligen Steinbruch „Böhnlich“ in Walzbachtal-Wössingen beschäftigt inzwischen auch den Landtag von Baden-Württemberg. Der Landtagsabgeordnete Ansgar Mayr hat eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und fordert umfassende Aufklärung über die dort abgelagerten Filterstäube, mögliche Umweltgefahren und die geplanten Sicherungsmaßnahmen.

Hintergrund sind Filterstäube aus dem früheren Betrieb des benachbarten Zementwerks, die im ehemaligen Steinbruch abgelagert wurden. Nach den vorliegenden Informationen erfüllt die nördliche Felswand, die der Sicherung der angrenzenden Filterstaubhalde dient, infolge fortschreitender Erosion ihre abdichtende Funktion nicht mehr ausreichend. Teilweise treten Filterstäube bereits offen zutage. In der öffentlichen Diskussion stehen deshalb insbesondere mögliche Auswirkungen auf Boden, Luft und Grundwasser im Mittelpunkt. Die Gemeinde bezeichnet die Situation in den Unterlagen, auf die Mayr in seiner Kleinen Anfrage Bezug nimmt, als „akute Umweltgefahr“.

„Die Menschen in Walzbachtal haben ein Recht darauf zu erfahren, wie die Situation tatsächlich einzuschätzen ist und ob Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen“, erklärt Ansgar Mayr. „Gerade wenn es um unser Grund- und Trinkwasser sowie mögliche Schadstoffbelastungen geht, brauchen wir belastbare Fakten und vollständige Transparenz. Deshalb möchte ich von der Landesregierung wissen, welche Erkenntnisse den zuständigen Behörden vorliegen, welche Untersuchungen bereits durchgeführt wurden und welche Maßnahmen jetzt notwendig sind.“

Was wurde wann abgelagert?

Mit seiner Kleinen Anfrage richtet Mayr insgesamt zehn Fragen an die Landesregierung. Zunächst geht es um die Historie der Filterstaubhalde. Der Abgeordnete möchte wissen, welche Mengen dort lagern, woher die Filterstäube stammen, in welchem Zeitraum sie abgelagert wurden und welche Schadstoffe in welchen Konzentrationen enthalten sind.

Ebenso soll geklärt werden, auf welcher rechtlichen und behördlichen Grundlage die Ablagerungen seinerzeit erfolgten. Mayr fragt deshalb nach den damals zuständigen Behörden, Genehmigungen oder Anordnungen sowie nach den Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich vorgesehen waren.

Seit wann war die Problematik bekannt?

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage ist die Frage, seit wann den zuständigen Behörden der Zustand der nördlichen Felswand und das teilweise offene Zutagetreten von Filterstäuben bekannt sind.

Mayr will von der Landesregierung konkret erfahren, welche Untersuchungen, Messungen und Überwachungsmaßnahmen seit Bekanntwerden der Problematik durchgeführt wurden. Dabei geht es insbesondere um die Standsicherheit der Felswand, mögliche Schadstoffaustritte sowie Untersuchungen von Boden, Luft und Grundwasser.

Auch die Ergebnisse der Grund- und Trinkwasserüberwachung der vergangenen zehn Jahre sollen offengelegt werden.

„Es geht mir ausdrücklich darum, die tatsächliche Gefährdungslage auf Grundlage von Messungen und fachlichen Bewertungen zu klären“, betont Mayr. „Bei einem so sensiblen Thema helfen weder Spekulationen noch Verharmlosungen. Entscheidend ist, was die Untersuchungen ergeben und welche Konsequenzen daraus gezogen werden müssen.“

Welche Gefahr besteht für Grund- und Trinkwasser?

Besondere Bedeutung misst Mayr der Frage nach möglichen Auswirkungen auf die Wasserversorgung bei. Die Landesregierung soll darlegen, wie sie auf Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse das Gefährdungspotenzial für Grundwasser, Trinkwasserversorgung, Boden, Luft und die Gesundheit der Bevölkerung einschätzt, insbesondere für den Fall, dass die betroffene Felswand teilweise oder vollständig versagen sollte.

Nach Angaben der CDU Walzbachtal zeigen derzeitige Grundwasseranalysen keine Auffälligkeiten. Gerade deshalb sei es wichtig, die weitere Entwicklung engmaschig zu überwachen und die vorliegenden Daten transparent zu machen.

„Dass aktuelle Analysen bislang keine Auffälligkeiten zeigen, ist zunächst eine wichtige Information. Unser Anspruch muss aber sein, dass das auch so bleibt“, sagt Mayr. „Der Schutz des Grund- und Trinkwassers muss bei allen weiteren Entscheidungen höchste Aufmerksamkeit erhalten.“

Warum sind rund fünf Jahre für die Sicherung vorgesehen?

Kritisch hinterfragt Mayr zudem den bislang genannten Zeitrahmen für die geplante Sicherung. Nach den öffentlich gewordenen Planungen soll die Stabilisierung der Felswand mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Der Abgeordnete möchte deshalb wissen, weshalb für die Umsetzung ein Zeitraum von rund fünf Jahren vorgesehen ist und ob die Arbeiten beschleunigt werden können.

Zugleich fragt er nach möglichen Alternativen zur geplanten Sicherung. Dazu zählt ausdrücklich auch die Frage, ob eine Entfernung der belasteten Filterstäube geprüft wurde und zu welchen Ergebnissen entsprechende Untersuchungen gekommen sind.

Auch mögliche Auswirkungen natur- und artenschutzrechtlicher Anforderungen auf den bisherigen Zeitplan nimmt Mayr in den Blick. Die Landesregierung soll darlegen, welche Verfahrensschritte erforderlich waren und ob es dadurch zu Verzögerungen gekommen ist.

Transparenz gegenüber Gemeinde und Bevölkerung

Schließlich fordert Mayr eine Aufarbeitung des bisherigen behördlichen Umgangs mit der Filterstaubproblematik. Dazu gehören die Kommunikation mit der Gemeinde Walzbachtal und der Öffentlichkeit ebenso wie die Frage, wer für die dauerhafte Sicherung verantwortlich ist und wer die entstehenden Kosten tragen muss.

Mit der Kleinen Anfrage will Mayr nun erreichen, dass die vorhandenen Informationen auf Landesebene zusammengeführt und offene Fragen beantwortet werden.

„Jetzt braucht es eine lückenlose Aufklärung und eine fachlich belastbare Bewertung der Situation“, so Mayr abschließend. „Der Schutz der Menschen und unserer natürlichen Lebensgrundlagen hat für mich oberste Priorität. Wenn sich daraus weiterer Handlungsbedarf ergibt, muss zügig gehandelt werden.“