Änderungen im Vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10.2023

31.10.2023, 11:49 Uhr



Am 24.10.2023 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Tätigkeit sogenannter Pool-Ärzte im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst in bestimmten Konstellationen der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Organisation des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes im Land und auch im Wahlkreis Bretten.

„Gerade im ländlichen Raum sind die sogenannten Pool-Ärzte, die aus ihrer Anstellung im Krankenhaus oder aus dem Ruhestand heraus den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst unterstützen, zentral für die Sicherstellung einer umfassenden ambulanten Versorgung“, erläutert Ansgar Mayr, CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Bretten. „Diese 3000 Medizinerinnen und Mediziner decken 40 Prozent der Bereitschaftsdienste im Land ab und tragen maßgeblich zu einer Reduzierung der Bereitschaftsdienstbelastung der niedergelassenen Vertragsärzte bei“.

„Scheiden diese nun aus der Notdienstversorgung aus, kann dies durch die niedergelassenen Ärzte nicht aufgefangen werden. Zwangsläufig wird sich die BSG-Entscheidung in einer Reduzierung des Versorgungsangebots niederschlagen und der Druck auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser wird sich noch weiter erhöhen“, so Mayr. „Daran kann niemand ein Interesse haben!“

„Leider war diese Entscheidung des BSG absehbar, weil 2021 bereits eine ähnliche Entscheidung für Notärzte im Rettungsdienst getroffen wurde. Der Bundesrat und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben mehrfach darauf hingewiesen und bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesarbeitsminister Heil appelliert, eine Ausnahmeregelung zu schaffen“, legt Mayr dar. „Wieder ignoriert die Ampelregierung den offensichtlichen Handlungsbedarf und lässt die Menschen vor Ort mit einem reduzierten Angebot allein.“

„Die CDU-Landtagsfraktion erwartet daher die uneingeschränkte Unterstützung von Landesgesundheitsminister Manne Lucha, der aktuell Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist. Die Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst muss weiterhin attraktiv bleiben und gestärkt statt geschwächt werden“, so Mayr. „Unsere Sozialpolitiker suchen weiterhin das Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung und unterstützen diese nach Kräften bei der Suche nach praktikablen Lösungen. Aus unserer Sicht ist aber eine Gesetzesänderung zwingend notwendig.“