Aufkommen, Übertragbarkeit und Möglichkeiten zur Begrenzung der Vogelgrippe im Land

24.04.2023, 15:12 Uhr



Die 2022 dokumentierten Fälle der Geflügelpest betreffen in Baden-Württemberg nahezu komplett verschiedene Arten von Wildvögeln. Das Hausgeflügel blieb bis auf zwei Ausbrüche in Wildparks verschont. Dies zeigt eine Zusammenstellung, die das Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) basierend auf einer Anfrage der Abgeordneten Ansgar Mayr (Bretten) und Dr. Michael Preusch (Eppingen) veröffentlicht hat.

Die Landespolitiker hatten darüber hinaus das Thema Stallpflicht in Risikogebieten adressiert, die für private und gewerbliche Geflügelbetriebe eine aufwändige Maßnahme darstellt. Nach Informationen des MLR dürfen Eier auch dann noch mit der Haltungsdefinition „Freiland“ klassifiziert werden, wenn die Tiere auf Grund einer Stallpflicht vorübergehend nicht mehr im Freiland gehalten werden. Diese Übergangsreglung gilt nur bei einer behördlich angeordneten Stallpflicht über einen Zeitraum von maximal 16 Wochen, so das Ministerium.

Nachdem eine Übertragung des Geflügel-Virus HPAIV H5, so der wissenschaftliche Name, auch auf Säugetiere nachgewiesen wurde, fordert der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Michael Preusch ein weiterhin kontinuierliches Monitoring bei Wildvögeln, um mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen zu können. Laut Information des Ministeriums beinhalten die derzeitigen Programme stichprobenhafte Untersuchungen von lebenden und toten Wildvögeln. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten stuft das Risiko für die Allgemeinbevölkerung derzeit als gering, für Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel als moderat ein.

Ansgar Mayr fordert von EU-Seite außerdem eine rasche Klärung der noch offenen Fragen zu einer möglichen präventiven oder Notimpfung gegen Geflügelpest in Geflügelzuchtbetrieben und bei Kleintierzüchtern. Impfversuche werden zurzeit in fünf europäischen Län-dern durchgeführt.