Bedürftige Kinder müssen auch in Baden-Württemberg besser finanziell unterstützt werden

Ansgar Mayr zum „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“

14.07.2022, 15:57 Uhr
Ansgar Mayr MdL (Foto: CDU-Landtagsfraktion BW)
Ansgar Mayr MdL (Foto: CDU-Landtagsfraktion BW)


Gestern wurde im Landtag über das von der SPD-geführten Bundesregierung geplante Entlastungspaket debattiert.

Es ging dabei um das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“. Mit diesem Gesetz sollen die Weichen dafür gestellt werden, dass der geplante Sofortzuschlag des Bundes für bedürftige Kinder auch in Baden-Württemberg (rückwirkend zum 1. Juli 2022) ausgezahlt wird. Konkret geht es um einen Zuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat – ein Betrag, dessen Höhe von der Bundesregierung festgelegt wurde.

Die Sozialverbände haben bei der entsprechenden Anhörung im Bundestag durchweg kritisiert, dass es keine realen Berechnungsgrundlagen für diesen Sofortzuschlag gibt. Die Festlegung der Höhe des Zuschlages scheint willkürlich gewählt und hat nichts mit der Wirklichkeit der Menschen zu tun.

In seiner Plenarrede zu diesem Thema wies Ansgar Mayr zudem darauf hin, dass es auch in anderen Bereichen des sogenannten Entlastungspaketes der SPD-geführten Bundesregierung nicht gelingt, jene Menschen wirksam und nachhaltig zu unterstützen, die wirklich hart und existentiell getroffen sind.  Tatsächlich wurden Studierende und Rentner von der Ampel in Berlin bei der Energiepreispauschale einfach vergessen.

Der heute diskutierte Sofortzuschlag des Bundes, um bedürftige Kinder auch in Baden-Württemberg zu unterstützen, ist besser als nichts. Daher wird jetzt in Baden-Württemberg das Ausführungsgesetz geändert, um die Bundesregelung umsetzen zu können. Aber: Der Zuschlag ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.