Das Gesetz wurde im Kultusministerium unter Leitung von Dr. Susanne Eisenmann auf den Weg gebracht und soll die rechtliche Grundlage für ein Vollverschleierungsverbot an Schulen schaffen. Ansgar Mayr lobte das Gesetz und sagte: „Baden-Württemberg setzt damit ein Zeichen für eine offene Gesellschaft und ermöglicht es mit dem Gesetz, den Schulleitungen und Lehrkräften entsprechend handeln zu können.“
Das Gesetz sieht im Übrigen eine Ausnahme vor für Schutzmasken aus medizinischen Gründen – wie aktuell in der Corona-Krise.