Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz

18.08.2020, 17:31 Uhr


Wie der CDU-Landtagskandidat Ansgar Mayr mitteilt, sollen die Rechte der Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz gesetzlich verbessert werden. Dazu wurde am 28. Juli 2020 im Kabinett ein Gesetzesentwurf zur Stärkung der Helferrechte verabschiedet. Dieser Gesetzesentwurf kann nun in den Landtag eingebracht werden.

Im Kern sieht das „Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg“ vor, dass ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern künftig nicht mehr nur im Katastrophenfall Verdienstausfall und Kostenersatz vom Land zustehen, sondern auch schon bei außergewöhnlichen Einsatzlagen.

Außerdem wird für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte ein Recht auf Freistellung am Arbeitsplatz für außergewöhnliche Einsatzlagen eingeführt. Die Regelungen greifen außerhalb der Regelungen im Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetz. Außergewöhnliche Einsatzlagen werden unterhalb des Katastrophenfalls neu definiert als

„[…] ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit einer großen Anzahl von Menschen oder Tieren, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder schädigt“.

Zusätzlich zu den Neuerungen beim Verdienstausfall und Kostenersatz beteiligt sich das Land künftig an den Kosten für Ausbildung, Fortbildung und Ausstattung mit der notwendigen persönlichen Schutzausstattung der Ehrenamtlichen, die im Katastrophenschutz und bei der Bewältigung einer außergewöhnlichen Einsatzlage bereitstehen.

Der Gesetzesentwurf schafft damit für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte langfristig bessere und klarere Regelungen und stärkt ihre Mitwirkung im Bevölkerungsschutz. Insgesamt wird der Bevölkerungsschutz dadurch nachhaltig unterstützt. Außerdem wird dadurch der Bevölkerungsschutz so nachhaltig gestärkt, dass er das hohe Niveau und die beispielgebende Einsatzbereitschaft auch in Zukunft verlässlich erbringen kann.

Der „Zündfunke“ für diesen Gesetzentwurf waren zahlreiche Gespräche und Vorortaktionen des Arbeitskreises Innenpolitik der CDU-Landtagsfraktion mit örtlichen Vertretern verschiedener Blaulichtorganisationen im vergangenen Jahr.