Ab Mittwoch können diese Soforthilfen bei den Kammern beantragt werden.
Wichtig: Die Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden!
- 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
- 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
- 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter
Die Homepage des Wirtschaftsministeriums gibt auch nochmal einiges dazu her:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Hier noch wichtige Telefonnummern für eine evtl. erforderliche Beratung:
- Wirtschaftsministerium: 0800 / 4020088 (kostenlose Hotline) von 9 bis 18 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag
- IHK: 0721 / 174-200 von 8 bis 16Uhr, jeweils von Montag bis Freitag