Kürzungen im Bundesverkehrshaushalt und Auswirkungen auf geplante Gütertrasse

07.03.2024, 11:49 Uhr



Nachdem kürzlich öffentlich wurde, dass der Bund der Deutschen Bahn nurmehr stark gekürzte Mittel für geplante Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stellt, hatten sich die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Ansgar Mayr (Bretten) und Ulli Hockenberger (Bruchsal) an die Landesregierung gewandt, um zu erfahren, ob diese Mittelkürzungen Auswirkungen auf die Trassenführung der geplanten Gütertrasse Mannheim-Karlsruhe habe.

Die beiden Abgeordneten haben nun die Antwort des Verkehrsministers erhalten. Dieser macht deutlich, dass die in Artikel 87e Abs. 4 Grundgesetz geregelte Verantwortung des Bundes zur Gewährleistung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahn des Bundes auch eine auskömmliche Finanzierung umfasst. Um Verkehre auf die klimafreundlichere Schiene zu verlagern sind neben der Beseitigung des Sanierungsstaus im Netz der bundeseigenen Eisenbahnen auch ein zügiger Aus- und Neubau sowie Modernisierungen des Netzes zwingend erforderlich.

Mayr betont: „Zunächst einmal ist klar: dieses wichtige Projekt wird nicht gestoppt. Da auch die Deutsche Bahn AG mitgeteilt hat, eine Verlängerung von Projektzeiten, insbesondere beim Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe verhindern zu wollen, erwartet die Landesregierung schnellstmöglich Klarheit vom Bund und der Deutschen Bahn AG über die Folgen der festgestellten Finanzierungslücke. Ulli Hockenberger und ich werden deshalb bei Verzögerungen regelmäßig hinterfragen, ob sich hierbei Kostensteigerungen ergeben.“

Hockenberger macht deutlich: „Die Planungen für die Neubaustrecke laufen auf Basis der bestehenden Verträge mit den beauftragten Ingenieurbüros weiter. Es sei nicht geplant, die Methodik des der Öffentlichkeit vorgestellten Kriterienkatalogs anzupassen. Ansgar Mayr und ich erwarten, dass von der Deutschen Bahn eine Vorzugsvariante erarbeitet wird, die eine möglichst breite Unterstützung in der Bevölkerung findet.“

Wie die Deutsche Bahn AG mitteilte, ist die weitere Zielsetzung, im Laufe des Jahres 2024 eine Antragsvariante in eine Raumverträglichkeitsprüfung einzubringen. Dies wird nach Veröffentlichung der aktualisierten Zugzahlenprognose 2040 stattfinden, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024.