Effektivere Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Land zeigt Wirkung

31.01.2022, 14:04 Uhr



Um mehr bezahlbaren Wohnraum in Baden-Württemberg zu schaffen, wird die Landesregierung unter Federführung des CDU-geführten Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen die Förderung für sozialen Wohnungsbau ausbauen und effektiver gestalten.

In einer aktuellen Erhebung ermittelte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Ende 2020 rund 54.000 durch das Land geförderte Sozialwohnungen. Ende 2014 gab es noch 63.197. In den kommenden neun Jahren enden laut Auskunft der Gemeinden pro Jahr für 1.205 Wohnungen die Sozialbindungen.

Die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist die große soziale Frage unserer Zeit. Ziel der Regierung ist es, den Rückgang der Zahl der Sozialwohnungen zu stoppen und den Trend umzukehren. „Gerade in Zeiten steigender Bau- und Immobilienpreise ist es unsere gemeinsame Verantwortung, dass ausreichend günstiger, sozial geförderter Wohnraum entsteht“, so Ansgar Mayr, CDU-Abgeordneter für den Wahlkreis Bretten.

Das Wohnraumförderprogramm konnte auch dank erhöhter Finanzhilfen des Bundes von 250 Millionen Euro in 2021 auf 377 Millionen Euro aufgestockt werden. Erste Erfolge sind spürbar: So wurden 2021 Förderanträge für den Bau von rund 2.600 neuen Sozialwohnungen eingereicht, hinzu kamen Anträge für die Förderung der Begründung von Sozialbindungen für 411 bereits bestehende Mietwohnungen.

Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen äußerte sich hoffnungsfroh: „Wenn weiterhin jedes Jahr bei der L-Bank Förderanträge zur Schaffung von insgesamt rund 3.000 zusätzlichen Sozialmietwohnungen eingehen, besteht die Aussicht, dass wir in den kommenden Jahren erstmals seit langem wieder einen Anstieg der Zahl der Sozialwohnungen erwarten können.“ Ansgar Mayr ergänzte: „Wichtig ist aber auch, dass die Rahmenbedingungen stimmen, damit die Wohnungswirtschaft diese dringend benötigten Wohnungen auch zügig bauen kann.“ In der Regel vergehen zwischen Antragstellung und Fertigstellung der Wohnungen mehrere Jahre.

Konkret soll bei der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus der Festbetrag berücksichtigungsfähiger Baukosten pro Quadratmeter von 3.500 auf 4.000 Euro angehoben werden. Auch die Unterstützung für diejenigen, die zur Begründung einer neuen Sozialbindung für eine bereits bestehende Mietwohnung bereit sind, soll erhöht werden. Außerdem ist die Einführung einer Nachhaltigkeitszertifizierung geplant, um den Bau neuer Sozialwohnungen klimafreundlicher zu gestalten. Der Klimaschutz solle bereits bei den Bauplanungen mitgedacht werden.

Wie Ansgar Mayr mitteilt, stellt das Land darüber hinaus weitere 50 Millionen Euro für die eigenständige Förderlinie „Neues Wohnen“ bereit. Ziel dieser neuen Förderlinie sei es, neue Formen des Zusammenlebens zu unterstützen, die von der klassischen Wohnraumförderung derzeit nicht gefördert werden können, so Mayr.